Suchen
Idem est et si arbitro dato divisio celebrata est.
‹ Vorherige Textstelle oder Nächste Textstelle ›
von valeria.u am 28.09.2018Das Gleiche gilt, wenn eine Teilung durch einen bestellten Schiedsrichter durchgeführt wird.
von eric871 am 28.01.2017Dasselbe gilt auch, wenn nach Bestellung eines Schiedsrichters eine Teilung vorgenommen wurde.
Wortschatz · Textstellen · Datenschutz · Impressum