Quod si satisdationem implere non poteritis, arbitro dato diem vobis praefiniet, intra quem altera parte cessante partibus suis fungetur.
von Leoni am 26.06.2015
Falls Sie die erforderliche Sicherheit nicht stellen können, wird ein Schiedsgutachter bestellt, der Ihnen eine Frist setzen wird, und wenn die andere Partei während dieser Frist untätig bleibt, wird er deren Rolle übernehmen.
von mads826 am 16.07.2021
Sollten Sie jedoch nicht in der Lage sein, die Sicherheitsleistung zu erfüllen, wird der bestellte Schlichter Ihnen im Voraus einen Tag setzen, innerhalb dessen er bei Untätigkeit der anderen Partei deren Funktionen wahrnehmen wird.