Si nondum vobis aetas legitima completa est, satisdationem ab his, quos minus idoneos curatores vobis ab adversario, cum magistratu fungeretur, datos dicitis, postulate.
von ibrahim.979 am 18.11.2014
Wenn für Sie das gesetzliche Alter noch nicht vollendet ist, fordern Sie Sicherheit von denjenigen, die Ihnen von Ihrem Gegner, als er als Magistrat fungierte, als weniger geeignete Vormünder bestellt worden sind.
von nala.843 am 04.03.2021
Wenn Sie noch nicht die Volljährigkeit erreicht haben, fordern Sie Sicherheit von jenen Vormündern, die Ihr Gegner, wie Sie behaupten, während seiner Amtszeit für Sie ernannt hat und die Sie als ungeeignet betrachten.