Pactum dotale, quo matrem convenisse cum patre tuo proponis, ut, si in matrimonio decessisset, tibi et fratribus tuis dos restitueretur, si stipulatio ex persona vestra, cum in potestate patris constituti non essetis, legitima minus intercessit, defuncta ea in matrimonio actionem vobis quaerere non potuit.
von louise.959 am 05.09.2022
Die Mitgiftvereinbarung, die Sie erwähnen, bei der Ihre Mutter mit Ihrem Vater vereinbarte, dass die Mitgift Ihnen und Ihren Brüdern zurückgegeben würde, falls sie während der Ehe sterben würde, konnte nach ihrem Tod in der Ehe keine rechtlichen Ansprüche für Sie begründen, da die Vereinbarung rechtlich nicht bindend war, weil Sie zum Zeitpunkt der Vereinbarung nicht mehr unter der Autorität Ihres Vaters standen.
von milena8898 am 16.03.2017
Die Heiratsvereinbarung, gemäß welcher deine Mutter mit deinem Vater vereinbart hatte, dass, falls sie im Verlauf der Ehe versterben sollte, die Mitgift dir und deinen Brüdern zurückerstattet würde, war, wenn die Stipulation bezüglich eurer Personen, da ihr nicht unter väterlicher Gewalt standet, rechtlich weniger als gültig war, sodass sie nach ihrem Ableben im Rahmen der Ehe keine Rechtshandlung für euch hätte vornehmen können.