Sed si obligatione verborum rite intercedente dotis petitionem habere potuisti, maxime si ad vinculum potestatis patriae non attigeris, petitionem exsequi non prohiberis.
von alicia.945 am 20.01.2024
Wenn jedoch mit einer ordnungsgemäß erfolgten verbalen Verpflichtung eine Mitgiftforderung geltend gemacht werden konnte, insbesondere wenn du nicht unter der Bindung väterlicher Gewalt standest, wird dir die Verfolgung dieser Forderung nicht untersagt.