Quod res cum uterinis fratribus tibi communes esse profitearis, ad excusationem tutelae non est idoneum, cum harum divisio curatore dato fieri possit.
von dean.968 am 23.01.2024
Der Anspruch, dass Sie Eigentum mit Ihren Halbbrüdern mütterlicherseits teilen, ist kein gültiger Grund, um Vormundschaftspflichten zu umgehen, da diese Besitztümer nach der Ernennung eines Vormunds geteilt werden können.
von emily.f am 06.05.2018
Was du als mit Geschwistern mütterlicherseits gemeinschaftlich erklärst, ist nicht geeignet als Entschuldigung für eine Vormundschaft, da die Teilung dieser Dinge mit Bestellung eines Kurators vorgenommen werden kann.