Sive ex testamento sive iure legitimo fratris tui filiorum tutelae onus ad te pertineat, vereri non debes de his quaestionibus, quas adversus fratrem quondam tibi fuisse dicis, cum, si qua emerserit lis, procuratore dato et illis curatore ad litem constituto et sollemnitati iuris, ubi tutor exigitur, et indemnitati utriusque prospici possit.
von theo.i am 30.12.2019
Ob du die Vormundschaft für die Kinder deines Bruders durch Testament oder kraft Gesetzes übernimmst, solltest du dich nicht von den früheren Streitigkeiten beunruhigen lassen, die du angeblich mit deinem Bruder hattest. Sollten rechtliche Fragen auftreten, kannst du sowohl die rechtlichen Anforderungen der Vormundschaft als auch die Interessen beider Parteien schützen, indem du einen Rechtsbeistand bestellst und einen Verfahrenspfleger für die Kinder einsetzt.
von amaya.x am 08.09.2017
Ob aus Testament oder nach gesetzlichem Recht die Last der Vormundschaft für die Kinder deines Bruders dir obliegt, solltest du dich nicht fürchten wegen der Fragen, die du früher gegen deinen Bruder hattest, da, wenn irgendein Rechtsstreit entstehen sollte, mit einem bestellten Prozessbevollmächtigten und einem für den Rechtsstreit eingesetzten Kurator sowohl der rechtlichen Förmlichkeit, wo ein Vormund erforderlich ist, als auch dem Schutz beider Parteien Rechnung getragen werden kann.