Etiam mulieres, si res pupillares pro tutore administraverunt, ad praestandam rationem tenentur.
von jannis8873 am 12.01.2024
Auch Frauen sind, wenn sie die Angelegenheiten von Mündeln anstelle eines Vormunds verwaltet haben, verpflichtet, Rechenschaft abzulegen.
von anabelle826 am 28.01.2016
Frauen, die die Angelegenheiten von Kindern unter Vormundschaft verwalten, sind ebenso verpflichtet, einen Finanzbericht zu erstellen wie reguläre Vormünder.