Nullo vero ex his interveniente si res pupillares qui dati sunt administraverint, protutelae actione tenentur.
von til.953 am 26.04.2015
Wenn Personen, die ernannt wurden, das Vermögen von Minderjährigen verwalten, ohne dass diese Bedingungen erfüllt sind, können sie durch eine Rechtshandlung wegen unoffizieller Vormundschaft haftbar gemacht werden.
von sam.958 am 19.03.2016
Wenn keiner von diesen dazwischenkommt und diejenigen, die ernannt wurden, das Vermögen der Mündel verwaltet haben, werden sie aufgrund der Vormund-Ersatzhandlung zur Verantwortung gezogen.