Quando autem eos heredes non instituerit, solet ex voluntate defunctae datus tutor a praesidibus confirmari.
von rafael.y am 13.06.2013
Wenn er sie jedoch nicht zu Erben eingesetzt hat, wird ein gemäß dem Willen der Verstorbenen bestellter Vormund üblicherweise von den Verwaltungsbehörden bestätigt.