Quando autem eos heredes non instituerit, solet ex voluntate defunctae datus tutor a praesidibus confirmari.
von rafael.y am 13.06.2013
Wenn er sie jedoch nicht zu Erben eingesetzt hat, wird ein gemäß dem Willen der Verstorbenen bestellter Vormund üblicherweise von den Verwaltungsbehörden bestätigt.
von catarina9861 am 13.07.2022
Wenn jedoch jemand nicht als Erbe eingesetzt wurde, wird in der Regel ein Vormund, der gemäß dem Willen der Verstorbenen bestimmt wurde, von den Provinzgouverneuren bestätigt.