Mater testamento filiis tutores dare non potest, nisi eos heredes instituerit.
von antonia.d am 13.03.2019
Eine Mutter kann in ihrem Testament keine Vormünder für ihre Kinder bestellen, es sei denn, sie hat sie zu Erben eingesetzt.
von annika.9951 am 26.09.2024
Eine Mutter kann durch Testament ihren Söhnen keine Vormünder bestellen, es sei denn, sie hat sie zu Erben eingesetzt.