Non utiliter nominatus tutor pupillorum agendo nomine, licet ex eorum persona iniunctam impleat intentionem, exceptione " si tutor non est" submovetur.
von marija.e am 23.02.2016
Eine Person, die nicht ordnungsgemäß als Vormund bestellt wurde, wird durch eine Rechtseinrede gehindert, selbst wenn sie im Namen der Mündel handelt und deren Ansprüche erfüllt, und zwar mit der Begründung, dass sie tatsächlich kein Vormund ist.
von yusef.t am 07.06.2019
Ein nicht ordnungsgemäß bestellter Vormund, der im Namen der Mündel handelt, wird, obwohl er die auferlegte Absicht aus deren Person erfüllen kann, durch die Ausnahme, dass er kein Vormund ist, beseitigt.