Curator adultis nominatus, quorum tutor antea fueris, invitus in administratione teneri non potes.
von aalyah.904 am 09.05.2021
Als Vormund für Erwachsene ernannt, deren Vorsorgebevollmächtigter Sie zuvor waren, können Sie nicht unwillig von der Verwaltung zurücktreten.
von daniel.h am 02.12.2016
Du kannst nicht gezwungen werden, als Verwalter weiterzuführen, wenn du zum Kurator für Erwachsene ernannt wurdest, die du zuvor als Vormund betreut hast, wenn du dies nicht willst.