Proinde si dies excusationibus praefinitus nondum excessit, uti competenti defensione potes.
von helena.p am 19.10.2016
Wenn die Frist für die Einreichung Ihrer Verteidigung noch nicht abgelaufen ist, können Sie noch eine angemessene rechtliche Verteidigung vorbringen.
von markus848 am 19.12.2014
Sofern der für Entschuldigungen festgelegte Tag noch nicht verstrichen ist, können Sie eine angemessene Verteidigung geltend machen.