Cum non frumentum, sed pecuniam fenori te accepisse adleges, ut certa modiatio tritici praestaretur, ac, nisi is modus sua die fuisset oblatus, mensurarum additamentis in fraudem usurarum legitimarum gravatum te esse contendis, potes adversus improbam petitionem competente uti defensione.
von nina956 am 22.03.2022
Da Sie behaupten, nicht Getreide, sondern ein verzinsliches Gelddarlehn erhalten zu haben, mit der Vereinbarung, eine bestimmte Weizenmengen zu liefern, und Sie argumentieren, dass Sie bei Nichteinhaltung des Liefertermins unfair mit zusätzlichen Weizenmengen belastet wurden, die die gesetzlichen Zinssätze überschreiten, können Sie sich gegen diese rechtmäßig fragwürdige Forderung mit einer angemessenen Verteidigung zur Wehr setzen.
von benedict.9896 am 26.04.2022
Wenn Sie geltend machen, nicht Getreide, sondern Geld auf Zinsen erhalten zu haben, dergestalt, dass eine bestimmte Weizenmaßmenge bereitgestellt werden sollte, und Sie behaupten, beschwert worden zu sein durch Maßzusätze zum Betrug der legitimen Zinssätze, falls der festgelegte Betrag nicht zu seinem vorgesehenen Termin entrichtet worden wäre, können Sie gegen den ungebührlichen Anspruch eine angemessene Verteidigung verwenden.