Cum adleges uxorem tuam ea condicione mille aureorum numero quantitatem sumpsisse, ut, si intra diem certum debito satis non fecisset, cum poena quadrupli redderet quod accepit, iuris forma non patitur legem contractus istius ultra poenam legitimarum usurarum posse procedere.
von liana.j am 21.05.2023
Wenn Sie behaupten, dass Ihre Ehefrau tausend Goldstücke unter der Vereinbarung aufgenommen hat, dass sie den vierfachen Betrag zurückzahlen würde, falls sie ihn nicht bis zu einem bestimmten Termin tilgt, erlaubt das Recht keine solche Vertragsgestaltung, die Strafen über den gesetzlichen Zinssätzen vorsieht.
von karla.z am 27.06.2022
Wenn Sie behaupten, dass Ihre Ehefrau einen Betrag von eintausend Aurei unter der Bedingung angenommen hat, dass sie, falls sie die Schuld nicht innerhalb einer bestimmten Frist erfüllt hätte, das Erhaltene mit einer vierfachen Strafe zurückzahlen würde, erlaubt die Rechtsform nicht, dass die Bedingungen eines solchen Vertrags über die Strafe der gesetzlichen Zinssätze hinausgehen.