Si, ut adlegas, minor annis pecuniam fenori accepisti nec ea in rem tuam versa est, adversus cautionem, per quam eo nomine te obligasti, in integrum restitutionis auxilium potes sollemniter postulare.
von ruby.907 am 05.06.2020
Falls du, wie du behauptest, als Minderjähriger Geld mit Zinsen geliehen hast und das Geld nicht zu deinem Vorteil verwendet wurde, kannst du formell die rechtliche Aufhebung des Vertrags beantragen, den du zur Bindung an diese Schuld unterschrieben hast.
von ella.l am 02.05.2021
Wenn du, wie du behauptest, als Minderjähriger Geld gegen Zinsen erhalten hast und dieses nicht zu deinem Vorteil verwendet wurde, kannst du gegen die Sicherheit, durch die du dich in dieser Angelegenheit verpflichtet hast, förmlich die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands beantragen.