Cum et ipse confitearis cum zenodora minore viginti quinque annis contraxisse nec docere potuisse praetori viro clarissimo ex eo contractu locupletiorem factam, intellegis eam merito in integrum restitutam.
von benjamin.r am 29.05.2021
Da Sie selbst zugeben, dass Sie mit Zenodora einen Vertrag geschlossen haben, als Sie jünger als fünfundzwanzig Jahre waren, und Sie dem höchst angesehenen Prätor nicht nachweisen konnten, dass sie durch diesen Vertrag bereichert wurde, verstehen Sie, dass sie zu Recht in ihren ursprünglichen Rechtszustand zurückversetzt wurde.
von cristina.f am 16.10.2017
Da Sie selbst zugeben, einen Vertrag mit Zenodora abgeschlossen zu haben, als sie noch nicht fünfundzwanzig Jahre alt war, und dem ehrenwerten Richter nicht nachweisen konnten, dass sie aus diesem Vertrag irgendeinen Vermögensvorteil erlangt hat, müssen Sie verstehen, warum ihr die Restitution zu Recht gewährt wurde.