In his, in quibus laesus es, cum minor annis viginti quinque esses, toto militaris expeditionis tempore auxilium restitutionis postulare potes:
von nicolas.z am 08.07.2014
In diesen Angelegenheiten, in denen dir Unrecht geschehen ist, als du jünger als fünfundzwanzig Jahre warst, kannst du während der gesamten Dauer des militärischen Einsatzes die Hilfe zur Wiedergutmachung beantragen.
von carlotta9847 am 27.05.2015
Du kannst für alle Unrechte, die dir zugefügt wurden, solange du jünger als fünfundzwanzig Jahre warst, während der gesamten Dauer deines Militärdienstes eine rechtliche Wiederherstellung beantragen.