Si minorem te quinque et viginti annis fuisse, cum contraheres, ostenderis, et tempora restitutionis praestituta excessisse ab adversario tuo comprobatum non fuerit, praeses provinciae in integrum restitutionis dare tibi auxilium debeat.
von maxim.w am 17.06.2018
Wenn du nachweisen wirst, dass du zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jünger als fünfundzwanzig Jahre warst und von deinem Gegner nicht bewiesen wurde, dass die vorgeschriebenen Fristen der Restitution überschritten wurden, sollte der Provinzgouverneur dir die Hilfe der vollständigen Restitution gewähren.
von karla.v am 12.08.2013
Wenn du nachweisen kannst, dass du zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jünger als fünfundzwanzig Jahre warst und dein Gegner nicht bewiesen hat, dass die Fristen für die Wiedereinsetzung abgelaufen sind, sollte der Provinzgouverneur dir die vollständige Wiedereinsetzung gewähren.