Si vero sine curatore constitutus contractum fecisti, implorare in integrum restitutionem, si necdum tempora praefinita excesserint, causa cognita non prohiberis.
von josephine.p am 19.03.2018
Wenn du einen Vertrag ohne Vormund abgeschlossen hast, kannst du die vollständige Wiederherstellung deiner Rechte beantragen, sofern die gesetzlichen Fristen noch nicht abgelaufen sind und dein Fall geprüft wurde.
von antonio.9843 am 27.11.2016
Wenn du als Unmündiger ohne Vormund einen Vertrag geschlossen hast, bist du nicht gehindert, nach Prüfung des Sachverhalts die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen, sofern die vorgeschriebenen Fristen noch nicht abgelaufen sind.