Quos retrahi in servitutem postulatis, si non in consilio causa cognita, cum minores annis viginti fuissetis, manumisistis, non per in integrum restitutionem, sed ipso iure persequi potestis.
von markus.949 am 20.06.2017
Diejenigen, deren Rückführung in die Sklaverei Sie fordern, können Sie rechtlich verfolgen, wenn Sie diese, als Sie noch keine zwanzig Jahre alt waren, freigelassen haben - und zwar nicht durch vollständige Wiederherstellung, sondern kraft Gesetzes selbst.
von fatima914 am 29.06.2017
Sie können rechtliche Schritte einleiten, um diejenigen Personen, die Sie vor Vollendung des zwanzigsten Lebensjahres freigelassen haben, wieder in die Sklaverei zurückzuführen, wenn dies ohne ordnungsgemäße Anhörung vor dem Rat geschah. Dies kann direkt auf Grundlage des Gesetzes erfolgen, ohne das Verfahren der vollständigen Wiederherstellung.