Si intra legitimam aetatem vel, ea impleta, nondum exacto tempore praestituto pater tuus in fata concessit tuque ei heres extitisti et intra viginti quinque annos vel post eam aetatem intra id tempus, quod ad in integrum restitutionem defuncto supererat, nomen militiae dedisti, praeses provinciae causa cognita per in integrum restitutionem ex persona defuncti subveniri tibi providebit.
von zoe911 am 20.01.2015
Wenn du innerhalb des gesetzlichen Alters oder, nachdem dieses vollendet war, bevor die vorgeschriebene Frist abgelaufen war, dein Vater verstorben ist und du sein Erbe wurdest, und du innerhalb von fünfundzwanzig Jahren oder nach diesem Alter innerhalb der Zeit, die zur vollständigen Wiederherstellung des Verstorbenen verblieb, deinen Namen zum Militärdienst gabst, wird der Provinzstatthalter nach Prüfung des Falls durch vollständige Wiederherstellung von Seiten des Verstorbenen dir Hilfe gewähren.
von yanic.o am 14.12.2022
Wenn Ihr Vater entweder vor Erreichen des gesetzlichen Alters oder kurz danach verstorben ist, Sie von ihm geerbt haben und anschließend entweder vor Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres oder innerhalb der Frist, die Ihr verstorbener Vater noch für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hatte, in den Militärdienst eingetreten sind, wird der Provinzgouverneur Ihren Fall prüfen und Ihnen eine Wiedereinsetzung auf Grundlage der Rechte Ihres verstorbenen Vaters gewähren.