Quoniam circumventam dicis sororem tuam omnia bona in dotem dedisse, an veritas adlegationi adsistat, si ad te hereditas sorosis tuae vel bonorum possessio pertinuit et tempora nondum praeterierint, intra quae legibus conceditur ex persona defuncti postulare in integrum restitutionem, praeses provinciae praesente diversa parte examinabit.
von Sofia am 08.08.2017
Da du behauptest, deine Schwester sei getäuscht worden und habe ihr gesamtes Vermögen als Mitgift gegeben, wird der Provinzgouverneur in Anwesenheit der Gegenpartei prüfen, ob der Behauptung Wahrheit zugrunde liegt, falls dir das Erbe deiner Schwester oder der Besitz der Güter zustand und die Fristen noch nicht verstrichen sind, innerhalb derer es nach Gesetz erlaubt ist, von der Person des Verstorbenen eine vollständige Wiedergutmachung zu verlangen.
von emilio876 am 27.07.2020
Da Sie behaupten, dass Ihre Schwester getäuscht wurde, ihr gesamtes Vermögen als Mitgift zu geben, wird der Provinzgouverneur untersuchen, ob diese Behauptung zutrifft, vorausgesetzt, Sie waren berechtigt, von Ihrer Schwester zu erben oder ihr Vermögen zu besitzen, und die gesetzliche Frist ist noch nicht abgelaufen, innerhalb derer Sie eine vollständige Wiedergutmachung namens des Verstorbenen beantragen können, wobei die Gegenpartei bei der Anhörung anwesend ist.