Si vacantia vel alio modo bona delata legibus ad aerarium perhibeantur, certi palatini electi et iureiurando obstricti mittantur, ut eorum instantia praeses provinciae praesente fisci patrono diligenter inquirat, cuius vacans cadensque fuerit patrimonium, quantumque vel quale videatur.
von magdalena.906 am 20.04.2017
Wenn unbeanspruchte Güter oder auf andere Weise übertragene Güter laut Gesetz dem Staatsschatz gemeldet werden, sollen bestimmte ausgewählte Palatiner, die durch Eid verpflichtet sind, entsandt werden, damit sie durch ihre Beharrlichkeit den Provinzgouverneur in Anwesenheit des Fiskus-Vertreters dazu bringen, sorgfältig zu untersuchen, wem das unbeanspruchte und verfallende Vermögen gehört hatte und wie groß oder beschaffen es erscheinen mag.
von aaliya916 am 30.09.2023
Wenn Eigentum, das entweder verlassen oder auf andere Weise übertragen wurde, gemäß Gesetz bei der Finanzbehörde gemeldet wird, werden ausgewählte Palastbeamte, die einen Eid geleistet haben, entsandt. Sie werden sicherstellen, dass der Provinzgouverneur, begleitet vom Vertreter der Finanzbehörde, gründlich untersucht, wem die herrenlose Liegenschaft gehörte und deren Größe und Beschaffenheit bestimmt.