Vacantia mortuorum bona tunc ad fiscum iubemus transferri, si nullum ex qualibet sanguinis linea vel iuris titulo legitimum reliquerit intestatus heredem.
von andre.849 am 31.01.2023
Wir verfügen, dass das herrenlose Vermögen verstorbener Personen an die Staatskasse übertragen wird, wenn der Verstorbene ohne Testament verstarb und weder durch Blutsverwandtschaft nohc durch Rechtstitel einen rechtmäßigen Erben hinterlassen hat.
von musa.922 am 05.06.2017
Die ungenutzten Güter der Verstorbenen sollen alsdann an den Fiskus übertragen werden, wenn der Erblasser weder einen rechtmäßigen Erben aus irgendeiner Blutlinie noch aufgrund gesetzlichen Titels hinterlassen hat.