Et cum data reclamandi copia nullum id iure possidere vel vindicare constiterit locumque aerario factum esse tam ipsius relatione quam publicorum monumentorum fide constiterit, rerum nobis notitia intimetur, ut iussu nostro vacantia vel aliae res nomine occupentur aerarii.
von frieda.868 am 21.09.2013
Und wenn nach Gewährung der Möglichkeit zum Widerspruch festgestellt worden ist, dass niemand es rechtmäßig besitzt oder beansprucht, und wenn weiterhin sowohl durch seinen eigenen Bericht als auch durch die Zeugnisse öffentlicher Dokumente festgestellt wurde, dass ein Platz für die Staatskasse geschaffen wurde, soll uns die Kenntnis der Angelegenheiten mitgeteilt werden, damit auf unseren Befehl hin freie Plätze oder andere Dinge im Namen der Staatskasse in Besitz genommen werden können.
von mohammad.828 am 11.03.2016
Und wenn nach Gewährung der Möglichkeit zum Widerspruch feststeht, dass niemand rechtmäßig Eigentümer oder Anspruchsberechtigter ist und sowohl der Einzelbericht als auch amtliche Aufzeichnungen bestätigen, dass es dem Staatsschatz gehört, sollte uns der Sachverhalt mitgeteilt werden, damit auf unsere Anordnung hin die ungenutzten Liegenschaften oder andere Vermögenswerte im Namen des Staatsschatzes in Besitz genommen werden können.