Maioribus etiam, per fraudem vel dolum vel perperam sine iudicio factis divisionibus, solet subveniri, quia in bonae fidei iudiciis et quod inaequaliter factum esse constiterit, in melius reformabitur.
von alexandra.o am 25.05.2019
Hilfe wird in der Regel auch in Fällen gewährt, in denen Erwachsene Teilungen durch Betrug, Täuschung oder unsachgemäße Verfahren ohne angemessene angemessene Beurteilung vorgenommen haben, da in Angelegenheiten, die Treu und Glauben erfordern, alles, was als ungerecht erwiesen wurde, zum Besseren korrigiert wird.
von joanna918 am 18.11.2015
Teilungen, die auch von Erwachsenen durch Betrug, Täuschung oder unrechtmäßig ohne Urteilsspruch vorgenommen wurden, pflegt man Hilfe zu gewähren, da bei gutgläubigen Verfahren das, was nachweislich ungleich erfolgt ist, zum Besseren reformiert wird.