Si patruus tuus ex communibus bonis res comparavit sibi negotium gerens, non omnium bonorum socius constitutus, pro competentium portionum modo indemnitati tuae consuli oportet:
von hannes906 am 31.05.2017
Wenn dein Onkel väterlicherseits aus gemeinsamen Gütern Dinge erworben hat, indem er Geschäfte für sich selbst betrieb, ohne als Teilhaber aller Güter eingesetzt zu sein, muss gemäß dem Maß der angemessenen Anteile Vorsorge für deine Entschädigung getroffen werden.
von antonio.828 am 30.08.2014
Wenn Ihr Onkel Gegenstände aus gemeinsamem Eigentum erworben hat, indem er Geschäfte ausschließlich zu seinem eigenen Nutzen betrieb und nicht als vollwertiger Partner an allen Vermögenswerten beteiligt war, sollte Ihnen eine Entschädigung entsprechend Ihres angemessenen Anteils gewährt werden.