Si, cum patruus tuus venalem possessionem haberet, pater tuus pretii nomine, licet non taxata quantitate, aliam possessionem dedit, idque quod comparavit non iniuria iudicis nec patris tui culpa evictum est, ad exemplum ex empto actionis non immerito id quod tua interest, si in patris iura successisti, consequi desideras.
von hedi.862 am 03.12.2023
Wenn, als dein Onkel väterlicherseits eine Besitzung zum Verkauf hatte, dein Vater namens des Preises, obwohl ohne bestimmte Quantität, eine andere Besitzung gab, und das, was er erworben hatte, weder durch Ungerechtigkeit des Richters noch durch Verschulden deines Vaters enteignet wurde, verfolgst du nicht unverdienterweise das Beispiel der Kaufhandlung und wünschst, das zu erlangen, was dein Interesse betrifft, wenn du in die Rechte deines Vaters eingetreten bist.
von adam853 am 30.01.2021
Wenn dein Onkel eine Liegenschaft zum Verkauf hatte und dein Vater ihm als Zahlungsmittel eine andere Liegenschaft übergab (wobei der Wert nicht näher bestimmt war), und wenn das Erworbene nicht später durch gerichtliche Verfügungen oder Verschulden deines Vaters entzogen wurde, dann hast du einen begründeten Anspruch auf Schadensersatz, vorausgesetzt, du bist in die Rechtsposition deines Vaters eingetreten.