Si maritus tuus mutuam, licet tuam, dedit pecuniam, eorum, quae pignoris titulo accepit, si ei non successisti, distrahendi nomine tuo nullam habes facultatem.
von nala.953 am 11.02.2017
Wenn dein Ehemann Geld, das dir gehörte, verliehen hat und du nicht sein Erbe bist, hast du keinerlei Befugnis, die als Sicherheit für den Kredit erhaltenen Gegenstände in deinem eigenen Namen zu veräußern.
von joana942 am 14.10.2013
Wenn dein Ehemann Geld als Darlehen gegeben hat, obwohl es deins war, hast du keine Befugnis, im eigenen Namen zu verkaufen, wenn du ihm nicht nachgefolgt bist, von den Dingen, die er unter dem Titel eines Pfands erhalten hat.