Qui a creditore pignori obligatum iure emit, de proprietate vinci non potest.
von hassan.d am 01.03.2022
Wer eine als Pfand einem Gläubiger verpfändete Sache rechtmäßig erwirbt, kann nicht seiner Eigentumsrechte beraubt werden.
von veronika.8864 am 03.03.2014
Wer von einem Gläubiger rechtmäßig eine als Sicherheit verpfändete Sache erwirbt, kann in Bezug auf das Eigentum nicht verdrängt werden.