Qui praedium obligatum a creditore comparavit, si in vacuam possessionem inductus non est, nullam in rem actionem habet.
von pia.864 am 29.09.2015
Wer ein verpfändetes Grundstück von einem Gläubiger erworben hat, wenn er nicht in den Besitz eingeführt wurde, hat keine dingliche Klage.
von emilio849 am 27.02.2018
Wer eine belastete Liegenschaft von einem Gläubiger erwirbt, hat kein Anspruchsrecht auf die Immobilie, wenn er nicht in deren tatsächlichen Besitz gesetzt wurde.