Si in hoc quod iure debetur tibi satisfactum non fuit, et debitoribus res obligatas tenentibus aditus praeses provinciae tibi distrahendi iubebit fieri facultatem.
von nick.h am 04.10.2019
Wenn Ihnen das gesetzlich geschuldete Geld nicht bezahlt wurde, wird der Provinzgouverneur Ihnen die Erlaubnis erteilen, die Sicherheiten zu veräußern, die die Schuldner in Besitz halten.
von niels916 am 01.10.2021
Wenn in Bezug auf das, was Ihnen rechtmäßig geschuldet wird, keine Erfüllung erfolgt ist und die Schuldner die verpfändeten Sachen halten, wird der Provinzgouverneur anordnen, dass Ihnen die Befugnis zum Verkauf erteilt wird.