Legatum a defuncto tibi relictum et quod in funus vel morbum eius erogasse te boni viri arbitratu probaveris, praeses provinciae solvi tibi iubebit.
von dilara9921 am 14.10.2014
Das Ihnen vom Verstorbenen hinterlassene Legat und die Beträge, die Sie nach Beurteilung eines rechtschaffenen Mannes nachweislich für dessen Bestattung oder Krankheit aufgewendet haben, wird der Provinzstatthalter Ihnen auszuzahlen anordnen.
von tilda.s am 21.08.2024
Der Provinzgouverneur wird anordnen, dass Ihnen sowohl das von dem Verstorbenen hinterlassene Erbe als auch alle Bestattungs- oder Medizinischen Kosten erstattet werden, die Sie nach Treu und Glauben als von Ihnen getragen nachweisen können.