Si pretium, quod actoribus alienis fundum vel servum citra mandatum tibi distrahentibus dedisti et neque praecessisse neque secuta contractum domini declaretur voluntas, in rem autem eius id pretium cessisse provinciae praeses causa cognita perspexerit, hoc tibi restitui iubebit.
von tea.y am 11.05.2024
Wenn der Preis, den du Vertretern anderer für den Verkauf eines Grundstücks oder eines Sklaven ohne Mandat gezahlt hast, und weder der Wille des Herrn vor noch nach dem Vertrag erklärt wurde, und der Provinzgouverneur nach Prüfung des Falls festgestellt hat, dass dieser Preis in dessen Eigentum übergegangen ist, wird er anordnen, dass dir dieser Betrag zurückerstattet wird.
von mira.8892 am 07.04.2016
Wenn Sie Geld an fremde Vertreter gezahlt haben, die Ihnen Land oder einen Sklaven ohne Ermächtigung verkauft haben, und festgestellt wird, dass der Eigentümer weder vor noch nach dem Verkauf seine Zustimmung erteilt hat, der Provinzgouverneur jedoch nach Untersuchung feststellt, dass das Geld dem Vermögen des Eigentümers zugutekam, wird er anordnen, dass Ihnen das Geld zurückerstattet wird.