Quapropter si verbis precariis constitutus servus libertatem accepisti, adiri praeses provinciae oportet, ut causa cognita, si tibi deberi libertatem perspexerit, ad manumittendum eum qui debet urgueat vel, si latitet, contra latitantem interposito decreto tibi prospiciat.
von robert.f am 19.02.2017
Wenn du als Sklave mit Versprechungen von Freiheit diese Freiheit erhalten hast, solltest du dich an den Provinzgouverneur wenden, damit dieser nach Prüfung des Falles, falls er feststellt, dass dir die Freiheit zusteht, denjenigen, der sie schuldet, zum Freilassen drängt oder, falls dieser sich versteckt, durch einen Erlass gegen den Versteckten deine Interessen schützt.
von nino.c am 16.07.2013
Daher gilt: Wenn du als Sklave durch Bittworte die Freiheit erhalten hast, ist es angemessen, den Provinzstatthalter anzurufen, damit dieser nach Prüfung des Falles, falls er erkennt, dass dir die Freiheit zusteht, denjenigen, der zur Freilassung verpflichtet ist, zur Manumission zu drängen oder, sollte dieser sich verbergen, gegen den Versteckten einen Erlass zu erlassen, der deine Interessen schützt.