Ex verbo " commendo" testamento vel codicillis non videri fideicommissariam libertatem relictam auctoritate iuris declaratur.
von aleyna.l am 30.09.2023
Kraft Rechtsprechung wird erklärt, dass eine durch das Wort "commendo" in einem Testament oder Kodizill nicht als nicht gewährte Fideikommissarische Freiheit gilt.
von dua.956 am 26.09.2024
Das Gesetz erklärt, dass die Verwendung des Wortes "ich vertraue" in einem Testament oder Kodizill nicht als Begründung einer gültigen treuhänderischen Freilassung gilt.