Si te, donatam ante matrimonium uxori suae, post ei legato relicto manumitti testamento seu codicillis verbis precariis a successoribus voluit, tam hos ad redemptionem et manumissionem quam eam, quae in capiendis relictis defuncti consensit iudicio, teneri tibique fideicommissariam debere libertatem non ambigitur.
von simon.y am 30.11.2013
Wenn jemand wollte, dass seine Erben dich (nachdem du vor der Ehe seiner Frau gegeben wurdest und sie ein Vermächtnis hinterlassen hatte) freilassen, wobei dieser Wunsch in seinem Testament oder Kodizill mit Worten der Bitte ausgedrückt wurde, sind sowohl die Erben verpflichtet, dich zu kaufen und freizulassen, und auch die Frau (die die Vermächtnisse des Verstorbenen angenommen hat) ist an diese Verpflichtung gebunden - es besteht kein Zweifel, dass du durch dieses Treuhandverhältnis rechtmäßig Anspruch auf deine Freiheit hast.
von conner.e am 10.02.2019
Wenn du, vor der Ehe seiner Ehefrau geschenkt, nach einem ihr hinterlassenen Vermächtnis, durch Testament oder Kodizille in bittenden Worten von den Erben freigelassen werden wollte, wird nicht bestritten, dass sowohl diese zur Auslösung und Freilassung als auch sie, die der Verfügung des Verstorbenen bei Annahme der Vermächtnisse zugestimmt hat, verpflichtet sind und dir die treuhänderische Freiheit schulden.