Si praediorum dotis apud te iure remanentis instrumenta verbis precariis vel testamento vel codicillis uxor tibi dari mandavit, eius iudicium successores implere compellentur, cum instrumentis praediorum domino relictis falcidiae nulla potest intervenire quaestio.
von hanna.822 am 04.08.2017
Wenn von den Mitgift-Ländereien, die rechtmäßig bei dir verbleiben, die Dokumente durch Bittschriften oder Testament oder Kodizille von deiner Ehefrau zu übergeben angeordnet wurden, werden die Erben gezwungen sein, ihre Verfügung zu erfüllen, da mit den Dokumenten der Ländereien, die dem Eigentümer hinterlassen wurden, keine Frage des Falcidischen Anteils auftreten kann.
von hanna.915 am 26.07.2021
Wenn die Ehefrau in ihrem Testament, in Kodizillen oder durch eine formelle Verfügung angeordnet hat, dass Sie die Dokumente für die Mitgiftgrundstücke erhalten sollen, die rechtmäßig in Ihrem Besitz verblieben sind, müssen ihre Erben ihren Wunsch erfüllen, da bei Eigentumsunterlagen, die dem Eigentümer hinterlassen werden, keine Fragen bezüglich des Falcidischen Anteils entstehen können.