Si ea, cuius filium tuum servum significas, ex iudicio defuncti, quem dicis fideicommissariam libertatem ei reliquisse, aliquid consecuta est, ad restituendam fideicommissariam libertatem non immerito obnoxia constituta debet urgueri.
von jule.8857 am 08.05.2023
Wenn die Mutter deines Sklaven etwas aus der Verfügung des Verstorbenen erhalten hat, und du behauptest, dieser habe für den Sklaven eine treuhänderische Freilassung angeordnet, dann sollte sie zu Recht verpflichtet werden, ihre Verpflichtung zur Gewährung seiner Freiheit zu erfüllen.
von christopher9967 am 02.12.2019
Falls diejenige, deren Sohn du als Sklaven bezeichnest, etwas aus dem Urteil des Verstorbenen, den du als denjenigen bezeichnest, der ihm treuhänderische Freiheit hinterlassen hat, erlangt hat, sollte sie, als haftbar festgestellt, nicht ohne Grund zur Wiederherstellung der treuhänderischen Freiheit gedrängt werden.