Cum proponas fideicommissariam libertatem ita tibi datam, si uxori testatoris placuisset, licet non adeunte hereditatem ad filium solida hereditas pertinere coepit, non refragante tamen uxore testatoris potes petere libertatem.
von tom.942 am 02.05.2018
Wenn du behauptest, dass dir eine treuhänderische Freiheit derart gewährt wurde, wenn es der Ehefrau des Erblassers gefallen hätte, obwohl die gesamte Erbschaft zu beginnen begann, dem Sohn zu gehören, ohne dass die Ehefrau des Erblassers Widerspruch erhob, kannst du die Freiheit begehren.
von hamza.821 am 26.02.2016
Wenn Sie behaupten, dass Ihnen die Freiheit durch eine Verfügung unter der Bedingung der Zustimmung der Ehefrau des Erblassers versprochen wurde, können Sie Ihre Freiheit noch immer beanspruchen, wenn sie zustimmt, auch wenn das gesamte Erbe mittlerweile an den Sohn übergegangen ist, weil zunächst niemand es angenommen hat.