Si libertatem tibi manu tua imperante domino adscripsisti, cum proponas dominium non subscripsisse et suis litteris tuam libertatem expressim agnovisse, ad impetrandam libertatem senatus consulti auctoritas tibi obest.
von theodor8944 am 26.03.2020
Wenn du deine Freiheitsurkunde eigenhändig unter Anweisung deines Herrn geschrieben hast, obwohl du behauptest, dass der Herr sie nicht unterschrieben, aber deine Freiheit in seinen Briefen ausdrücklich anerkannt hat, verhindert der Senatsbeschluss dich daran, deine Freiheit zu beanspruchen.
von lennard.a am 17.03.2018
Wenn du dir die Freiheit eigenhändig aufgeschrieben hast, während dein Herr befahl, und du behauptest, dass der Herr nicht unterschrieben und deine Freiheit in seinen Briefen ausdrücklich anerkannt hat, steht dir die Autorität des Senatsbeschlusses im Wege, um Freiheit zu erlangen.