Cum proponas hereditatem eius aditam non esse, a quo tibi fideicommissariam libertatem relictam dicis, et ab intestato alium quam qui scriptus erat hereditatem possedisse, si non a legitimo quoque herede fideicommissaria libertas repetita est, nullo iure praestari eam ab eo qui rogatus non est desideras.
von conradt.m am 07.02.2023
Da Sie vortragen, dass die Erbschaft desjenigen, der Ihnen angeblich die Freiheit durch ein Fideikommiss hinterlassen hat, nicht angetreten wurde und ein anderer als der Erbeinsgesetzte die Erbschaft durch Intestaterbfolge erworben hat, haben Sie keine rechtliche Grundlage, diese Freiheit von jemandem zu verlangen, der nicht darum gebeten wurde - es sei denn, das Fideikommiss zur Freiheit wurde auch vom rechtmäßigen Erben geltend gemacht.
von diego.9932 am 13.07.2017
Da du vorbringst, dass die Erbschaft von demjenigen, von dem du sagst, dass dir treuhänderische Freiheit hinterlassen wurde, nicht angetreten worden ist, und ein anderer als der Geschriebene die Erbschaft intestat besessen hat, verlangst du zu Unrecht, dass sie von demjenigen gewährt werde, der nicht darum gebeten wurde, wenn die treuhänderische Freiheit nicht auch vom rechtmäßigen Erben wiederholt wurde.