In donationibus inter virum et uxorem factis legem falcidiam habere locum, quando fideicommissi partibus funguntur, nonnullis iuris placitis comprehensum est.
von leonardo828 am 22.08.2024
Bei Schenkungen zwischen Ehemann und Ehefrau wird, wenn sie die Treuhandanteile erfüllen, nach herrschender Rechtsmeinung das falcidische Gesetz angewendet.
von nick926 am 13.02.2018
Es ist durch mehrere Rechtsgrundsätze festgelegt, dass das Falcidische Recht auf Schenkungen zwischen Ehemann und Ehefrau Anwendung findet, wenn diese als Treuhandgeschäfte fungieren.