In testamento militis legem falcidiam et in legatis et in fideicommissis cessare explorati iuris est.
von annika9863 am 10.12.2021
Es ist rechtlich eindeutig festgestellt, dass das Falcidische Gesetz weder auf Vermächtnisse noch auf Treuhandverfügungen in einem Soldatentestament Anwendung findet.
von dorothea.906 am 11.10.2023
Im Testament eines Soldaten ist es gefestigtes Rechts, dass das lex Falcidia sowohl bei Vermächtnissen als auch bei Fideikommissen nicht zur Anwendung kommt.