Si, ut adlegas, pater tuus eam portionem, ex qua te fecit heredem, fratribus tuis restituere iussit certisque speciebus pro falcidia praecepit esse contentam, auxilium legis falcidiae, quod imploras, apud suum iudicem non prohiberis flagitare.
von pia.836 am 20.01.2014
Wenn, wie Sie behaupten, Ihr Vater Sie angewiesen hat, Ihren Erbanteil an Ihre Brüder abzutreten und Ihnen aufgetragen hat, sich stattdessen mit bestimmten Gegenständen zufriedenzugeben, haben Sie das Recht, vor dem zuständigen Gericht Schutz nach dem Falcidischen Gesetz zu suchen.
von timo.v am 29.05.2022
Wenn, wie du behauptest, dein Vater jenen Anteil, aus dem er dich zum Erben einsetzte, deinen Brüdern zurückzugeben befahl und dir vorschrieb, mit bestimmten Gegenständen anstelle des Falcidischen Anteils zufrieden zu sein, bist du nicht gehindert, die Hilfe des Falcidischen Gesetzes, die du anrufst, vor seinem Richter zu fordern.