Pater tuus adversus eum, a quo sollicitatam ancillam, plagio quoque facto exportatam queritur, apud suum iudicem civiliter in rem actione instituta consistat.
von nico876 am 06.09.2014
Dein Vater soll gegen denjenigen, von dem er klagt, dass eine Magd verführt und durch Menschenraub weggeführt wurde, vor seinem Richter in einem zivilrechtlichen Verfahren mit einer dinglichen Klage vorgehen.
von vanessa.852 am 27.09.2021
Der Vater sollte gegen diejenige Person, von der er behauptet, dass sie sein Dienstmädchen verführt und entführt und weggebracht hat, vor seinem eigenen Richter eine Zivilklage einreichen.