Si pater tuus veluti ingenuus vixit nec status controversiam, quasi fisci servus esset, apud praesidem provinciae, qui super huiusmodo quaestionibus iudicare solet, sed apud curatorem rei publicae non competentem iudicem passus est, postque mortem eius quinquennium fluxit, status tuus ex praescriptione, quae ex senatus consulto emanat, protectus est.
von lillie.m am 12.08.2023
Wenn Ihr Vater wie ein Freigeborener gelebt und eine Statusstreitigkeit erduldet hat, als wäre er ein Sklave des Fiskus, und zwar nicht vor dem Provinzgouverneur, der normalerweise über solche Fragen zu urteilen pflegt, sondern vor dem Verwalter der öffentlichen Angelegenheiten, einem unzuständigen Richter, und nachdem sein Tod fünf Jahre vergangen sind, wird Ihr Status durch die Verjährung geschützt, die aus dem Senatsbeschluss hervorgeht.
von laila973 am 03.12.2013
Wenn Ihr Vater als freier Mann gelebt hat und eine Anfechtung seines Status (mit der Behauptung, er sei ein Staatssklave) vor einem Stadtverwaltungsbeamten statt der zuständigen Behörde (dem Provinzgouverneur, der normalerweise solche Fälle behandelt) erlitten hat, und seit seinem Tod fünf Jahre vergangen sind, ist Ihr rechtlicher Status nun durch die im Senatsbeschluss festgelegte Verjährungsfrist geschützt.