Si mater tua quasi ingenua communi opinione vixit et quinquennium a die mortis eius excessit, potes rem publicam et pupillos, si tibi status quaestionem movere temptaverint, nota praescriptione repellere.
von daniel.8882 am 01.12.2019
Wenn deine Mutter nach allgemeiner Meinung wie eine Freigeborene gelebt hat und fünf Jahre seit ihrem Todestag vergangen sind, kannst du die res publica und die Mündel, falls sie gegen dich eine Statusfrage aufzuwerfen versuchen sollten, mit der bekannten Präskription abwehren.
von arian.q am 17.11.2019
Wenn deine Mutter während ihres Lebens allgemein als freie Frau galt und seit ihrem Todestag fünf Jahre vergangen sind, kannst du dich mit der bekannten Verjährungseinrede gegen Ansprüche des Staates oder von Minderjährigen verteidigen, die deinen Rechtsstatus anfechten wollen.